Wer? Wie? Was?

Was ist überhaupt ein Landkreis?

Auf Ortsschildern liest man unter dem Namen der Stadt oft auch den Kreis, zu dem ein Ort gehört. Kreise, auch “Landkreise” genannt, gibt es in allen Bundesländern Deutschlands (außer in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen). Mehrere Städte oder Gemeinden bilden zusammen einen Landkreis. Diese Kreise verwalten sich selbst.

Hier siehst du den Landkreis Zwickau in seinen Grenzen.

Was sind Aufgaben eines Landkreises?

Landkreise haben die Verantwortung für eine Reihe von öffentlichen Aufgaben. Sie kümmern sich zum Beispiel um Bauanträge oder die Abfallbeseitigung. Dazu gehört auch die Förderung der Wirtschaft oder die Aufsicht über Pflegeheime. Auch Polizei- und Verkehrsangelegenheiten gehören teilweise zu den Aufgaben eines Kreises. Jugend- und Kultureinrichtungen wie Jugendzentren, Begegnungsstätten, Büchereien und Theater werden ebenfalls vom jeweiligen Landkreis (mit-)finanziert.

Was macht ein Landrat/ eine Landrätin eigentlich?

Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er vertritt den Kreis nach außen. Meistens leitet er auch die Kreisverwaltung. Das sind bei uns im Landkreis Zwickau mehrere hundert Mitarbeitende.

Wer wählt den Landrat/ die Landrätin?

Der Landrat / die Landrätin wird von Personen ab 18 Jahren des Landkreises gewählt.

Kann jede*r  Landrat/Landrätin werden?

Wählbar als Landrat/ Landrätin sind Deutsche und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Man kann sich nur zur Wahl stellen, wenn man mindestens 27 Jahre und höchstens 65 Jahre alt ist.

Kann es zu einem zweiten Wahlgang kommen?

Ja, im ersten Wahlgang ist nur gewählt, wer mehr als 50% der Stimmen (absolute Mehrheit) erhält. Schafft dies keine*r der Kandidat*innen, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Dieser ist für den 03. Juli 2022 angesetzt. Im zweiten Wahlgang gewinnt dann der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit.)

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